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Compliance Beratung nach Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Seit 2023 sind alle Unternehmen mit mehr als  50 Mitarbeiter/innen verpflichtet eine interne Meldestelle zu integrieren. Für alle Unternehmen unter 50 Mitarbeiter/innen gilt die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben nach Hinweisgeberschutzgesetz. Ab 2024 bieten wir Ihnen umfassende Beratung  und Schulungen zum Thema Compliance an.

Bei Interesse oder Umsetzungsbedarf melden Sie sich gerne.

 
 
 
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